Das Bündnis WiWa bleibt! macht mit einer Kampagne deutlich, dass in Sachen Rodung des Wilden Waldes noch nichts entschieden ist. Vor Verwaltung und Politik liegen noch mehrere offizielle Verfahrensschritte, bevor der Bebauungsplan beschlossen und eine Rodung begonnen werden kann. Auch den Gegner*innen der Pläne stehen in dem Prozess noch gesetzliche Mittel zur Verfügung.
Bei vielen Menschen herrscht die Annahme vor, der Wilde Wald sei bereits verloren. Immer wieder heißt es „Der Wald wird doch eh gefällt“, „Das ist doch sowieso schon beschlossen“ oder „Da kann man nichts mehr machen“ … Diese Annahme wird von Verwaltung und Politik nach Kräften gestützt bzw. durch entsprechende Aussagen erst hervorgerufen.
Warum die Annahme falsch ist, wie der Stand der Dinge wirklich ist und was konkret zu tun ist, fassen wir hier zusammen.
Der Bebauungsplan ist noch nicht verabschiedet – die Zerstörung des Wilden Waldes ist noch nicht beschlossen
Die Bebauung muss von der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte beschlossen werden. Dafür muss der Bebauungsplan „Wilhelmsburg 102″ (= das geplante „Spreehafenviertel“, wofür der Wilde Wald gerodet werden soll) verabschiedet werden. Das ist noch nicht passiert.
Verfahrensschritt „Öffentliche Planauslegung“
Bevor die Bezirksversammlung die Bebauung beschließen kann, müssen die Pläne öffentlich gezeigt werden. Das ist die „Öffentliche Planauslegung“. Die „Öffentliche Planauslegung“ für das „Spreehafenviertel“ hat noch nicht stattgefunden und es gibt derzeit auch noch keinen Termin dafür. In dieser Phase kann jede*r Hamburger*in schriftlich Kritik an den Planungen äußern. Diese „Einwendungen“ können einen Monat lang sowohl per Post als auch online eingereicht werden.
Das Bezirksamt und die IBA GmbH* entscheiden dann, welche Einwände sie (rechtlich) für so bedeutsam halten, dass sie umgesetzt werden müssen. Diese Veränderungen fügt der Bauausschuss des Bezirks in den Bebauungsplan ein. Erst dann kann die Bezirksversammlung den Bebauungsplan verabschieden und die Bebauung beschließen.
Es stimmt: Im Verlauf eines solchen Verfahrens ist in Hamburg nur äußerst selten ein Bebauungsplan nicht beschlossen worden. Möglich ist es aber! In der Regel werden allerdings nur Veränderungen an den Plänen vorgenommen. Trotzdem ist es wichtig, an diesem Verfahren teilzunehmen und möglichst viele Einwendungen zu schreiben. Denn damit wird der Prozess verzögert. Die Gegner*innen der Waldrodung gewinnen Zeit und können neue Strategien erarbeiten.
* Die IBA GmbH ist eine 100prozentige Tochterfirma der Stadt Hamburg, die für die Stadt im Hamburger Süden und Osten Bauprojekte plant, begleitet und durchsetzt sowie Investor*innen anwirbt = „Projektentwicklerin“.
Es kann noch gegen die Bebauung geklagt werden
Ist der Bebauungsplan „Wilhelmsburg 102″ tatsächlich beschlossen, gibt es immer noch Möglichkeiten, gegen die Rodung und Bebauung des Wilden Waldes vorzugehen. Die Naturschutzverbände können gegen ihn klagen. Das wollen sie im Ernstfall auch tun. Zudem können Nachbar*innen gegen einzelne Punkte der Planungen klagen, wenn sie davon direkt betroffen sind. Dies wird derzeit von einzelnen Waldretter*innen in Erwägung gezogen.
Außerdem kann, auch wenn der Bebauungsplan beschlossen ist, trotzdem noch nicht direkt mit der Rodung des Waldes begonnen werden. Denn die Rodung muss zunächst bei der Umweltbehörde beantragt und von ihr genehmigt werden. Im Normalfall dürfen Bäume nur in der „Fällsaison“ zwischen Oktober und Februar gefällt werden. Der Bezirk oder Bauinvestor*innen können allerdings eine Rodung außerhalb der Fällsaison beantragen. Wir müssen (nicht nur) deshalb aufmerksam sein und Informationen sammeln, was der Bezirk, die Lokalpolitiker*innen hier vor Ort, die Behörden und die IBA verlauten lassen und was sie tun.
Wenn wir davon ausgehen, dass Verwaltung und Politik sich an die gesetzlich vorgeschriebenen Wege halten, können wir feststellen:
Der Wilde Wald ist akut nicht von der Rodung bedroht und kann noch gerettet werden!
Es gibt viele Wege, für den Walderhalt zu kämpfen. Sich mit den politischen Entscheidungsträger*innen auseinander zu setzen und aktiv die Möglichkeiten der offiziellen Verfahrenswege wahrzunehmen, ist nur einer davon. Im Bündnis WiWa bleibt! setzen wir uns auf vielen unterschiedlichen Wegen für die Rettung des Wilden Waldes ein. Wer mithelfen will, ist jederzeit herzlich willkommen!
Es gibt mehrere Möglichkeiten uns kennen zu lernen:
– An jedem 2. Sonntag eines Monats ab 13 Uhr bei der Mahnwache am Baumhaus. Ab 14 Uhr beim Waldspaziergang (jeden Monat ein anderes Thema, siehe hier auf der Homepage).
– Bei einem unserer Offenen Treffen (Termine hier auf der Homepage, auf Social Media und in unseren Telegram-Gruppen).
– Noch bis einschließlich 5.10. auf der Lichtung im Wilden Wald bei der Mahnwache (Programm siehe hier).